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Wir helfen bei allen Verrichtungen, die aufgrund des Alters oder einer Krankheit nicht mehr alleine erledigt werden können, z.B. der Körperpflege, der Nahrungszubereitung, dem Ankleiden usw. Besteht eine Einstufung in eine Pflegestufe werden in der Regel die Kosten für diese Leistungen von den Pflegekassen übernommen und direkt mit diesen abgerechnet.
Der Maximalbetrag pro Monat beträgt bei
Pflegestufe 1 440,00 € Pflegestufe 2 1040,00 € Pflegestufe 3 1510,00 €
Wenn Sie sich entscheiden, die Pflege Ihres Angehörigen selbst, ohne fremde Hilfe durchzuführen, erhalten Sie von der Pflegekasse monatlich Pflegegeld pro Monat bei
Pflegestufe 1 225,00 € Pflegestufe 2 430,00 € Pflegestufe 3 685,00 €
Eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich.
Änderungen vorbehalten. Stand 1.7.2010
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